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Wiederkehrende Prüfung von Straßenbaumaschinen

Die Prüfung umfasst eine Sicht-, Funktions- und Sicherheitsprüfung der Maschine einschließlich aller sicherheitsrelevanten Baugruppen. Ziel ist die Feststellung des betriebssicheren Zustands sowie die frühzeitige Erkennung von sicherheitstechnischen Mängeln. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen der DGUV 101-003 für Straßenbaumaschinen sowie - wenn anwendbar - der DGUV 110-010 für Flüssiggasanlagen.
Dieses Prüfprotokoll dokumentiert die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung dient der Feststellung des sicheren Zustands der Maschine sowie der Erkennung sicherheitstechnischer Mängel. Die Prüfung ist durch eine zur Prüfung befähigte Person gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV durchzuführen.